Veränderungen ja, Panik nein!
Ab Juni 2015 gilt auch in Deutschland die neue CLP-Verordnung. Produkte, die Chemie enthalten, werden damit erstmals nach globalen und nicht mehr nur europaweiten Kriterien kennzeichnungspflichtig. Dies betrifft somit auch Reinigungs- und Pflegemittel bei der Herstellung, Lagerung und Anwendung.
VerpflegungsManagement, 20.05.2015 - CLP ist ein Akronym für Classification, Labelling and Packaging. Die neue Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Rohstoffen und Gemischen basiert auf dem weltweit einheitlichen Chemie- Kennzeichnungssystem GHS (Global Harmonised System). CLP muss von den Chemieherstellern bis 1. Juni 2015 umgesetzt werden, noch nicht nach CLP deklarierte Ware darf noch abverkauft, jedoch nicht neu produziert werden.