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Werner & Mertz

Veränderungen ja, Panik nein!

Ab Juni 2015 gilt auch in Deutschland die neue CLP-Verordnung. Produkte, die Chemie enthalten, werden damit erstmals nach globalen und nicht mehr nur europaweiten Kriterien kennzeichnungspflichtig. Dies betrifft somit auch Reinigungs- und Pflegemittel bei der Herstellung, Lagerung und Anwendung.

VerpflegungsManagement, 20.05.2015 - CLP ist ein Akronym für Classification, Labelling and Packaging. Die neue Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Rohstoffen und Gemischen basiert auf dem weltweit einheitlichen Chemie- Kennzeichnungssystem GHS (Global Harmonised System). CLP muss von den Chemieherstellern bis 1. Juni 2015 umgesetzt werden, noch nicht nach CLP deklarierte Ware darf noch abverkauft, jedoch nicht neu produziert werden.

Die bisher orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue Piktogramme ersetzt. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern nach einer Neubewertung der Gefährdungsbeurteilung. Auch Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter müssen an die neue CLP-Kennzeichnung angepasst werden. CLP-konform sind Produkte, die im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 2) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind. Die bisherigen R- und S-Sätze werden durch Hinweise, die auf die Gefahren (Hazard- Statements) und Sicherheit (Precautionary-Statement) hinweisen, ersetzt. Ebenso neu sind Signalwörter wie „Achtung“ oder „Gefahr“, die die bisherigen Gefahrenbezeichnungen ersetzen.

Werner & Mertz Professional hat bereits frühzeitig auf diese Anforderungen reagiert und arbeitet seit mehreren Jahren an einem umfassenden Relaunch des Sortiments, der über die Umsetzung der CLP-Kennzeichnungspflicht hinausgeht. „Dank umfangreicher Tests und zahlreichen Neuentwicklungen haben wir nicht nur eine besonders große Zahl an völlig kennzeichnungsfreien und dennoch leistungsstarken Produkten, sondern schaffen mit einem neuen Verpackungskonzept und einer übersichtlichen Sortimentsstruktur auch mehr Anwenderfreundlichkeit“, zieht Markus Häfner, Leiter Technisches Marketing, ein vorläufiges Resümee.

Auch wenn Dienstleister zwar aufgrund der Änderungen einmalig beispielsweise Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen oder Schulungsunterlagen aktualisieren müssen, bewegt sich der Folgeaufwand auf bekanntem Niveau. „Viele Produkte die kennzeichnungsfrei waren, bleiben es auch; solche die eine Kennzeichnung hatten bekommen neue Symbole. Primär ist daher zu prüfen, welche der eingesetzten Produkte die Kennzeichnungsfreiheit verlieren werden und welche Maßnahmen sich hieraus beziehungsweise aus einer möglichen verschärften Kennzeichnung ableiten“, so Häfner. Um Kunden frühzeitig einen entsprechenden Überblick zu verschaffen, stehen auf der neu gestalteten Homepage www.wmprof.com bereits viele CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter sowie eine Übersicht aller Produkte mit alter und neuer Kennzeichnung bereit.

 




 




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