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AK GV

Kassensystem mit Zukunft

Einen Einblick in die Anforderungen an ein modernes Kassensystem erhielt der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. (AK GV) bei seinem Treffen am 23. April 2015 im Katholisch Sozialen Institut in Bad Honnef.

VerpflegungsManagement, 29.04.2015 - Ab 2017 muss jedes verkaufte Mittagessen im Betriebskasino, jeder verkaufte Schokoriegel aus dem Snack-Automaten und jedes verkaufte Brötchen aus der Cafeteria digital erfasst werden. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 26. November 2010 über die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften angeordnet. Alle steuerungspflichtigen Einzeldaten, das heißt jeder einzelne Bon muss nach Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 zehn Jahre lang gespeichert werden – das gilt für die Gemeinschaftsgastronomie genauso wie für den Obststand auf dem Wochenmarkt.

Die Kasseneinnahmen müssen zukünftig innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein. Das gelte auch bei einem Wechsel des Kassensystems, erläuterte Andreas Oos, Vertriebsleiter der österreichischen Firma Ventopay, die sich auf Abrechnungs- und Bezahllösungen für die Gemeinschaftsgastronomie spezialisiert hat. Sie setzt vor allem auf die bargeldlose Bezahlung mittels Chipkarte und bietet Komplettlösungen an: Kassen, Getränke-, Snack- und Gästekartenautomaten, Kartenladestationen und Vorbestellsysteme. Eine eigens entwickelte Software steuert das Kassensystem und liefert den Kunden umfassende Berichte und detaillierte Statistiken. Entscheidend bei einem Wechsel des Kassensystems sei, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern das gesamte Unternehmen im Blick zu haben, rät Andreas Oos. Denn die Buchhaltung habe ganz andere Ansprüche an ein Kassensystem, als etwa das Küchenpersonal oder der Betriebsrat.

Der AK GV trifft sich regelmäßig in geselliger Atmosphäre zum Austausch. Wann das nächste Treffen stattfindet, erfahren Sie auf: http://www.akgv.de.

 

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