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DLG/Moguntia

Preis für langjährige Produktqualität für Moguntia Food Service: Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Köln überreichte DLG-Vizepräsident Achim Stiebing (rechts) die Urkunde an Pierre Verger und Dietmar Dressel (links). Foto: DLGPreis für langjährige Produktqualität für Moguntia Food Service: Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Köln überreichte DLG-Vizepräsident Achim Stiebing (rechts) die Urkunde an Pierre Verger und Dietmar Dressel (links). Foto: DLGLangfristig Qualität unter Beweis gestellt

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) hat die Moguntia Food Service GmbH mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet. Das Mainzer Unternehmen überzeugt regelmäßig in den DLG-Qualitätsprüfungen.

VerpflegungsManagement, 17.04.2015 - Die Moguntia Food Service GmbH aus Mainz ist jetzt von der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet worden. Das Unternehmen erhält die Auszeichnung für die Qualität seiner Produkte zum ersten Mal. Die Preisverleihung fand in Köln statt. DLG-Vizepräsident Achim Stiebing überreichte die Urkunde an das Unternehmen, das regelmäßig mit Erfolg an den DLG-Qualitätsprüfungen für Fertiggerichte, Tiefkühlkost und Feinkost teilnimmt.

Zahlreiche Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft lassen ihre Produkte seit vielen Jahren freiwillig durch die Sachverständigen der DLG testen. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die DLG den „Preis für langjährige Produktqualität“. Die Auszeichnung wird jährlich an Hersteller von Lebensmitteln verliehen.

Die Voraussetzungen für die Verleihung sind klar: Unternehmen müssen fünf Teilnahmejahre in Folge mit jeweils mindestens drei Prämierungen pro Prämierungsjahr an den Qualitätsprüfungen des DLG-Testzentrums Lebensmittel teilnehmen. Ab dem 5. erfolgreichen Teilnahmejahr wird der Betrieb mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet. Nimmt ein Hersteller in einem Jahr nicht teil oder erreicht er nicht die erforderliche Anzahl an Prämierungen, so verliert er seinen Anspruch auf die Auszeichnung.




 

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