Informationen zu Allergenkennzeichnung
Am 13. Dezember 2014 tritt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft: Sie regelt die Kennzeichnung von Allergenen bei unverpackten Waren. Frischli listet bereits bei allen Foodservice-Produkten die Allergene, um Profiköche frühzeitig zu unterstützen.
VerpflegungsManagement, 16.10.2014 - Laut aktueller Kennzeichnungspflicht müssen Allergene nur bei verpackten Lebensmitteln ausgewiesen werden - Kantinen oder Mensen waren davon bislang unberührt. Dies ändert sich jedoch ab dem 13. Dezember 2014, wenn die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt muss auch bei unverpackter Ware über Allergene informiert werden. Die genaue Art und Weise der Kennzeichnung ist noch nicht geregelt. Die Frischli Milchwerke setzen schon jetzt auf klare Transparenz und sind Profiköchen in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung damit ein verlässlicher und sicherer Partner.