VerpflegungsManagement, 09.01.2025 – Zwei Jahre nach der Einführung erklärt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Mehrweg-Angebotspflicht im deutschen Außer-Haus-Markt für „gescheitert“. Grundlage hierfür sind 180 Testbesuche, die die DUH nach eigenen Angaben in diesem Zeitraum in Betrieben großer Gastronomieketten durchführte. Demnach seien in sieben von 15 Filialen von Burger-King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano Verstöße festgestellt und rechtliche Schritte eingeleitet worden. „Falls die Unternehmen sich nicht durch Unterlassungserklärungen dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße abzustellen und in Zukunft auszuschließen, wird die DUH bei den zuständigen Landgerichten Klagen einreichen“, teilt der Verein dazu mit und setzt damit Drohungen der vergangenen Jahre weiter fort (VerpflegungsManagement berichtete).
Kein ausreichendes Angebot
Konkret wird bemängelt, dass in den Betrieben zwar ein Mehrwegangebot beworben, aber nicht für alle gewünschten Getränke oder Speisen angeboten worden sei. Besonders negativ sei dabei die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken aufgefallen, welche in keiner der getesteten Filialen ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht habe. Als Konsequenz fordert die DUH von der nächsten Bundesregierung, mehr Anreize für Betriebe und Verbraucher zur Nutzung von Mehrweg zu schaffen, „etwa durch eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Take-away-Verpackungen“. Dazu sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Tübingen und seit wenigen Tagen auch Konstanz zeigen über kommunale Verpackungssteuern, dass dies der richtige Weg für weniger Einwegmüll ist.“
Auch wird eine Erweiterung der Mehrweg-Angebotspflicht auf Einwegboxen aus Papier wie etwa Pizzakartons vorgeschlagen, die bislang als Produktgruppe nicht betroffen sind.
Bundesweites System fehlt
Als weiteren Kritikpunkt führt die DUH die Bandbreite an individuellen Mehrwegsystemen in Deutschland an. So nutze die Kette Vapiano ein eigenes System mit einem Pfandbetrag von 5,50 Euro für Becher. Dieser sei zu teuer und damit unattraktiv, während der Betrag von 0,50 Euro für Mehrwegboxen zu niedrig sei, um einen ausreichenden Anreiz zur Rückgabe zu schaffen.
„Mehrweg ist nicht gleich Mehrweg. Die Gastronomie sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern über unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme möglichst einfach machen, Mehrweg zu nutzen“, kommentiert Elena Schägg. Die Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft fügt hinzu: „Unsere Testpersonen wurden bei insgesamt 180 Testbesuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren kein einziges Mal vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht. So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt.“
Nach eigenen Angaben führte die DUH im vergangenen Jahr 43 Testbesuche bei acht Gastronomieketten durch, stellte 20 Verstöße fest und leitete rechtliche Schritte ein. „Unter anderem McDonald’s konnte so in den getesteten Filialen zu einem verbesserten Mehrwegangebot gezwungen werden“, resümiert der Verein.
sn