DUH / Mehrweg-Angebotspflicht
„Zur Einhaltung zwingen“
Die Deutsche Umwelthilfe hat ihre Drohung von Beginn des Jahres wahrgemacht: Sie reichte gegen verschiedene Konzerne und Franchise-Händler im Außer-Haus-Markt Klage ein, die sich nach Überzeugung der Umweltschutzorganisation nicht oder nur teilweise an die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke to-go oder im Delivery-Bereich halten.

VerpflegungsManagement, 13.05.2023 – Nur wenige Wochen nach Einführung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke im To-go- und Delivery-Bereich zum 1. Januar 2023 meldete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach eigenen Kontrollen bereits etliche Verstöße im Außer-Haus-Markt. Insbesondere größere Konzerne und Franchise-Ketten würden sich demnach nicht an die neue Regelung halten oder wiesen bei Bereitstellung der alternativen Verpackungen sowie der Information und Aufklärung bei ihren Kunden erheblichen Verbesserungsbedarf auf (Verpflegungsmanagement berichtete).

Keine Anreize vorhanden

Betroffen von der Klage sind laut Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas. Die Umweltschutzorganisation reichte die Klagen bei den Landgerichten München, Berlin, Köln und Deggendorf ein. Andere Unternehmen wie beispielsweise Cinestar, Cineplex oder Backwerk hätten auf Aufforderung der Organisation ihr Mehrwegangebot nachgebessert und sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, teilt die DUH mit.

Einwegverpackungsgebühr gefordert

Dennoch gehörten laut der Organisation „fehlende Mehrwegangebote, wenige Informationen, nicht vorhandene Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen zur Tagesordnung“. Sie fordert daher von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck sowie zügige Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durch die Bundesländer. Auch seien zusätzlich die aktive Information der Verbraucher über das Mehrwegangebot, finanzielle Anreize zur Nutzung und unternehmensübergreifende sowie einheitliche Mehrwegsysteme nach Ansicht der DUH unerlässlich.

„Die fehlende Einsicht von Unternehmen wie Starbucks oder Yormas, die zur Einhaltung von Umweltgesetzen gerichtlich gezwungen werden müssen, belegt nach unserer Einschätzung den Widerstand gegen Mehrweglösungen“, erklärt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Er ergänzt. „Die Gastronomiekonzerne werden von sich aus keinen Mehrwegwandel herbeiführen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass Umweltministerin Steffi Lemke verbindliche Vorgaben macht.“ Hierzu gehöre dem DUH-Leiter zufolge neben der Verpflichtung zu branchenweiten Mehrweglösungen und der Streichung von Ausnahmeregelungen für Einweg-Pappverpackungen auch die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweg. „Nur so wird sich die Nutzung von Mehrweg für Kundinnen und Kunden auch finanziell lohnen und die Nachfrage steigen“, ist Fischer überzeugt.

jb

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