Sicherheitstipp Flüssiggas
VerpflegungsManagement, 13.04.2023 – Ein erster Schritt, um dieses Problem anzugehen, ist die kurze Unterweisung „Verwendung von Flüssiggas“, zum Herunterladen auf der Internetseite „Wissen kompakt: Flüssiggas- und Erdgasanlagen“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Der Zeitaufwand dafür ist gering, da das „Unterweisungs-Kurzgespräch“ kurz und kompakt die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen vermittelt – bildgestützt und für jedermann verständlich. Am besten führt man das Gespräch vor Ort, anschaulich an der eigenen Anlage, empfiehlt die BGN.
Mehr ins Detail geht die neue Publikation „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV-Regel 110-010). Sie bietet umfangreiche Informationen unter anderem zu Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen – für all jene, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen sollten.
Regelmäßige Prüfungen - Prüferdatenbank
Was häufig vergessen wird: Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden - alle zwei oder vier Jahre. Für die Suche nach qualifizierten Prüferinnen und Prüfern, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet. Böse Überraschungen können so vermieden werden. Denn immer wieder werden Prüfungen laut BGN zwar kostenpflichtig, aber unvollständig oder nicht sachgemäß durchgeführt.
rl
Weitere Informationen im Internet www.bgn.de:
- Wissen kompakt: Erd- und Flüssiggasanlagen = shortlink 1126
- Unterweisung = shortlink 1922
- DGUV-Regel 110-010 = shortlink 1905
- Prüfer-Datenbank = shortlink 1307