Förderprogramm / BMAS
Hilfe für Ausbildungsbetriebe
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Betriebe, die auch während der Corona-Pandemie ausbilden und dabei bestimmte Kriterien erfüllen.

VerpflegungsManagement, 11.09.2020 – Ausbildungsbetriebe, die jungen Menschen einen Berufsabschluss ermöglichen, ohne sie in Kurzarbeit oder zu anderen Unternehmen schicken zu müssen, werden vom BMAS gefördert. Seit dem 1. August 2020 können von der Corona-Krise besonders betroffene Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten für jeden Ausbildungsvertrag eine Prämie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Als besonders betroffen gelten Betriebe, die im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 liegt.

Wird das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten oder erhöht, wird jeder Ausbildungsplatz mit 2.000 Euro, jeder neu geschaffene Ausbildungsplatz mit 3.000 Euro unterstützt. Die Förderung gilt für alle Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Ebenfalls 3.000 Euro erhalten Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2020 Auszubildende aus insolvent gegangenen Betrieben übernehmen. Außerdem können kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Auszubildenden und das Ausbildungspersonal nicht in Kurzarbeit schicken, einen Zuschuss zur Brutto-Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent erhalten.

sn

Drucken