Kassensicherungsverordnung
Bonbon für Kassensysteme
Immer mehr Hersteller von Kassensystemen bieten auf Wunsch digitale Kassenbonlösungen an, um der Papierverschwendung entgegenzuwirken. Unternehmen können dadurch Kosten sparen, Kunden benötigen lediglich ein Smartphone mit QR-Scanner.

VerpflegungsManagement, 12.03.2020 – Der Ärger über die seit Anfang des Jahres 2020 bestehende Belegausgabepflicht von Kassenbons im Zuge der Kassensicherungsverordnung ist groß. Denn mit der Bonpflicht gehen auch eine erhebliche Papierverschwendung und Umweltverschmutzung einher. Mehrere Kassensystem-Anbieter wie Vectron, Addipos oder Gastronovi stellen daher optional auf digitale Bonlösungen um, die die Flut an Papiermüll eindämmen, die Umwelt entlasten und Unternehmen ermöglichen, Kosten zu reduzieren. Kunden können beim Bezahlvorgang zwischen dem klassischen Bon oder der digitalen Variante wählen.

E-Bons erfüllen gesetzliche Pflicht

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen wurde bereits im Dezember 2016 verabschiedet. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2020 begann das stetige Ausdrucken von Kassenbons, auch wenn der Kunde diese zurückweist oder wegwirft, sowie die Diskussion über die Effizienz dieser Regelung, deren Umweltbelastung und Datenschutzkonformität. Neben der bislang bekannten Alternative verschiedener Anbieter, Belege per E-Mail zu versenden, setzen unter anderem Addipos, Gastronovi und Vectron verstärkt auf die neue Lösung des digitalen Kassenbons per QR-Code. Die gesetzliche Pflicht wird mit dieser E-Bon-Lösung erfüllt, da das Bundesministerium der Finanzen neben dem klassischen Papierbon ausdrücklich auch die digitale Übermittlung des Belegs erlaubt. Doch nur wenige Betriebe kennen und nutzen diese Option.

Schnell und unkompliziert

Für die umgehende Bereitstellung der digitalen Kassenbons scannt der Gast einfach einen QR-Code vom Terminal oder Mobile mit der Kamera des eigenen Smartphones und kann seinen Beleg anschließend bequem herunterladen. Er muss sich dazu weder registrieren noch eine spezielle App herunterladen, um seinen Beleg digital zu erhalten. Auch der Gastronom benötigt für die digitale Belegausgabe über den QR-Code keine zusätzliche Hardware und zieht zudem einen weiteren Vorteil aus der Softwarelösung, wie Thomas Stümmler, Mitglied des Vectron-Vorstands, erklärt „Neben der Entlastung der Umwelt hilft dies auch dem Unternehmer Kosten zu sparen.“

Beitrag zum Klimaschutz

Andres Jonderko, Geschäftsführer von Gastronovi, hebt hingegen die Vorteile für den Umweltschutz sowie den Datenschutz hervor: „Auch in Sachen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ist der digitale Kassenbon ein Quantensprung. Papier und jede Menge Müll können gespart werden. Zudem erhalten die Gäste ihren Bon in Echtzeit auf dem Smartphone – die Daten sind gesichert und jederzeit abrufbar. Das Suchen nach dem Kassenbon gehört somit ebenfalls der Vergangenheit an.“

Addipos bietet darüber hinaus Händlern ohne Kundendisplay die Möglichkeit an, den QR-Code auszudrucken und dem Kunden vorzulegen. Dabei muss zwar wieder gedruckt werden, aber es wird dennoch Papier eingespart. Denn im Gegensatz zu einem Kassenbon verbrauche laut Addipos ein QR-Code-Schnipsel nur zirka 5 Zentimeter Papier, ein Kassenbon nach den GOBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) mindestens 20 Zentimeter.

Technische Nachrüstungen erforderlich

Nichtsdestotrotz steckt diese Technologie noch in den Kinderschuhen, wie Databyte, Anbieter einer umfangreichen Datenbank für deutsche Wirtschaftsinformationen, aktuell verkündet. Zur Sicherstellung müssen elektronische Kassensysteme über eine durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Deutsche Hersteller von Kassensystemen konnten diese bisher jedoch nicht zur Verfügung stellen oder es liegen erste Zertifizierungen erst seit Januar 2020 vor. Besonders in den Bereichen der Nachrüstung und IT bestehe laut Databyte noch Nachholbedarf. Händler bleiben aber nur noch bis Ende September 2020 von Bußgeldern für die Verwendung von Kassen ohne TSE oder den inkorrekten Umgang mit Kundenbelegen verschont. Der Markt muss also schnell technologisch und logistisch aufholen, damit Einzelhändler nicht gegen Auflagen verstoßen.

jb

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