EU-Richtlinie / Plastikabfall
Einigung für Verbote
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige politische Einigung für die Bekämpfung von Abfällen im Meer erzielt. Schon in zwei Jahren könnten einige Einweg-Plastikprodukte verboten werden.

VerpflegungsManagement, 21.12.2018 – Im Mai hatte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Reduzierung von Plastikmüll dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Annahme vorgelegt. Diese haben am 19. Dezember eine vorläufige Einigung erzielt, die jetzt von beiden Institutionen noch förmlich gebilligt werden muss. Nach der Billigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.

Die neue EU-Richtlinie über Einwegkunststoffprodukte sieht verschiedene Maßnahmen für verschiedene Produktkategorien vor. Wenn ohne Weiteres erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, wird das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten verboten. Dies gilt etwa für Kunststoff-Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, für Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie für Lebensmittel- und Getränkebehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Vorgaben für die Gestaltung und Kennzeichnung sowie auf Verpflichtungen der Hersteller zur Bewirtschaftung von Abfällen und zur Säuberung der Umwelt.

Mit dieser Initiative wird das in der europäischen Kunststoffstrategie angekündigte Vorhaben umgesetzt, gegen Kunststoffabfälle und ihre verheerenden Auswirkungen durch legislative Maßnahmen vorzugehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zum Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft sowie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zur Umsetzung der klimapolitischen Verpflichtungen und industriepolitischen Ziele der EU beitragen.

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