BDZ

Mehr Kompetenzen für den Zoll

In der Debatte über den massenhaften Missbrauch von Werkverträgen in Schlachthöfen hat der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft eine Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz sowie erweiterte Kontroll- und Ermittlungskompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gefordert.

VerpflegungsManagement, 28.06.2013 - Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Schwarzarbeit gegen Unternehmen der Fleischbranche hatten dazu geführt, dass erneut skandalöse Zustände mit schwarz beschäftigten Leiharbeiterkolonnen aus Osteuropa, die Dumpinglöhne erhalten und unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten, aufgedeckt wurden.

Nach Ansicht des BDZ können diese Zustände nur beendet werden, wenn neben der Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ein branchenweiter Mindestlohn festgesetzt und für allgemeinverbindlich erklärt wird. Auch müssten strengere Regeln für Werkverträge gelten, damit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht unterlaufen werden kann. Darüber hinaus sei ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Abschluss entsprechender Werkverträge zwingend.

Bei risikoträchtigen Betrieben wie in der Fleischbranche reichen aus Sicht des BDZ Schwerpunktaktionen und Personenüberprüfungen des Zolls nicht aus. Allein mit konventionellen Betriebsprüfungen werde man den Machenschaften nicht wirksam begegnen können. Die FKS müsse dort unangemeldet mehrfach im Jahr auftauchen und den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Observationen zur Aufklärung des kriminellen Dunkelfeldes nutzen. Wörtlich erklärt BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich: „Es handelt sich um ein Dickicht von legalen und illegalen Werkverträgen, mit denen in kriminellen Strukturen ein Vermögen verdient wird und am Ende der Kette eine menschenunwürdige Behandlung und Ausbeutung steht. Nur durch wirksame Kontroll- und Ermittlungskompetenzen der FKS kann den sklavenhaften Arbeitsbedingungen ein Ende bereitet werden. Dazu muss die FKS aber eine entsprechende Personal- und Sachmittelausstattung erhalten. Auch müssen die Kontrollbehörden ihre Kräfte dauerhaft bündeln. Verstöße sind mit drastischen Sanktionen bis hin zu einem Berufsverbot zu belegen."

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